Stadtüberblick

Messstellenbetrieb

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Gemäß dem Messstellenbetriebsgesetz ("MsbG") ist der Messstellenbetrieb inklusive der Messung Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB), soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Für das Verteilnetz der e.wa riss Netze GmbH sind wir selbst der grundzuständige Messstellenbetreiber. 

Die Aufgaben des Messstellenbetreibers sind der Einbau, Betrieb und die Wartung der Messeinrichtungen, die eichrechtskonforme Messung entnommener, verbrauchter bzw. eingespeister Energie und die Messwertaufbereitung und Datenübertragung. 

Mit dem Einbau einer modernen Messeinrichtung bzw. eines intelligenten Messsystems erfolgt zukünftig die Abrechnung der Messengelte durch den gMSB. Die Abrechnung erfolgt entweder gegenüber dem Lieferanten oder direkt gegenüber dem Anschlussnutzer. Jeder Lieferant hat das Wahlrecht, ob die Abrechnung des Messstellenbertiebs an ihn erfolgen soll. Sollte der Lieferant die Abrechnung ablehnen, entsteht ein Messstellenvertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem gMSB und die Abrechnung der Messentgelte erfolgt direkt an den Anschlussnutzer.

Durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen kann ein Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb (Ein- und Ausbau, sowie den Betrieb und die Wartung von Messstellen) vom grundzuständigen Messstellenbetreiber übernehmen.