Stadtüberblick

Verträge Messwesen

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Es bündelt die Reglungen zur Messung und beschreibt die Rechte und Pflichten zum Messstellenbetrieb. Darüber hinaus regelt das MsbG die technischen Anforderungen, die Finanzierung und die Datenkommunikation zwischen den Marktteilnehmern und den Kunden.

Sollten Sie Strom- oder Gaszähler aufgrund der Übernahme des Messstellenbetriebs bei Kunden in unserem Netzgebebiet austauschen, bitten wir Sie die Zähler an folgende Adresse zurückzusenden:

Netze BW GmbH             
Zählerservice           
Ulmer Str. 126A                   
88400 Biberach

Untenstehend finden Sie die verschiedenen Verträge für Anschlussnutzer und Lieferanten, sowie auch die Verträge nach dem BNetzA Beschluss für die Messstellenbetreiber.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag 

Die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur haben am 23. August 2017 ihre parallelen Festlegungen zur Anpassung der Standardverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende getroffen (Az.: BK6-17-042 / BK7-17-026). Durch eine entsprechende vertragliche Vereinbarung kann ein Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb inklusive der Messung übernehmen.

Hier können Sie den aktuellen Messstellenbetreiberrahmenvertrag nach §9 Abs. 1 Nr. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) herunterladen.

Messstellenvertrag für Lieferanten 

Messstellenvertrag für Anschlussnutzer 

§ 9 Abs. 3 des Messstellenbetriebsgesetzes sieht vor, dass ein Vertrag zwischen Ihnen als Anschlussnutzer und der e.wa riss Netze GmbH in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber zustande kommt, wenn Sie Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen. Wir haben für Sie den Messstellenvertrag Anschlussnutzer veröffentlicht und zur Verfügung gestellt.

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