Vogelperspektive der Stadt Biberach

Bestandsanlagen

Laut EEG ist eine Bestandsanlage eine Anlage, die der derzeitige Eigentümer vor dem 01.08.2014 als Eigenerzeuger betrieben hat. Zusätzlich ist eine Bedingung, dass der Strom in räumlichem Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage genutzt wird oder eine Eigenversorgung ohne Direktleistung und Anschluss an das allgemeine Netz besteht.

Anlagen dieser Art, die vor dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden, kommt zugute, dass aufgrund von Bestandsschutzregelungen deren EEG-Umlage entfallen kann. Falls die Bestandsanlagen jedoch vor dem 01. Januar 2018 erneuert oder komplett ersetzt wurden, ist es für die Erhaltung des Bestandsschutzes entscheidend, dass sich deren Leistung nicht um mehr als 30% im Vergleich zur vor dem 01. August 2014 vorhandenen Leistung erhöht hat.


Wie geht es weiter?

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