Mitarbeiter der ewa-netze

Verträge und Verfahren

Lieferantenrahmenvertrag Strom 

Basis für den Netzzugang in unserem Netzgebiet ist ein abgeschlossener Lieferantenrahmenvertrag zwischen Lieferant und der e.wa riss Netze GmbH.

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 20.12.2017 einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen festgelegt.