Verträge und Verfahren
Lieferantenrahmenvertrag Strom
Basis für den Netzzugang in unserem Netzgebiet ist ein abgeschlossener Lieferantenrahmenvertrag zwischen Lieferant und der e.wa riss Netze GmbH.
- LRV Strom nach Vorgaben der BNetzA pdf 0.4MB
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 20.12.2017 einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen festgelegt.